Büroreinigung in Walldorf
In Walldorf reinigen wir Büros, Agenturen, Kanzleien und Praxen nach festem Plan. Die Besichtigung ist kostenlos, das Angebot schriftlich. Für Walldorf melden wir uns in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Unten finden Sie die Räum- und Streupflicht laut Satzung der Stadt.
Gut zu wissen in Walldorf
- Räum- und Streupflicht
- Gehwege müssen Montag bis Freitag bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein; bei späterem Schnee oder Glätte unverzüglich, die Pflicht endet um 20 Uhr. (Stadt Walldorf: Räum- und Streupflichtsatzung (Fassung 2024))
- Räumbreite
- Gehwege sind in voller Breite zu reinigen und mindestens auf 1,50 Meter Breite zu räumen; für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,50 Meter zu räumen. (Stadt Walldorf: Räum- und Streupflichtsatzung (Fassung 2024))
- Salz
- Zu streuen ist mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche; Salz darf nur ausnahmsweise bei Eisregen oder vergleichbaren Ereignissen verwendet werden. (Stadt Walldorf: Räum- und Streupflichtsatzung (Fassung 2024))
- Gewerbeflächen
- Die Stadt nennt als Gewerbeflächen das Industriegebiet, den Gewerbepark West und den Metropolpark. (Stadt Walldorf: Gewerbeflächen und Immobilien)
Büroreinigung in Walldorf
Walldorf gilt als Wirtschaftsstandort mit vielen Büroarbeitsplätzen. Nach Angaben der Stadt gibt es mehrere Gewerbeflächen, darunter das Industriegebiet, den Gewerbepark West und den Metropolpark. Für kleine und mittlere Büros, Agenturen, Kanzleien und Praxen in der Stadt reinigen wir nach schriftlichem Plan, auf Wunsch außerhalb der Öffnungszeiten.
Welche Räume, welche Böden und welcher Turnus passen, klären wir bei der kostenlosen Besichtigung. Danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot mit Leistungsverzeichnis.
Praxen, Kanzleien und Agenturen
Praxen reinigen wir nach dem Hygieneplan der Praxis, Kanzleien und Agenturen diskret und außerhalb der Kernzeiten. Sanitärräume und Teeküchen bekommen einen eigenen, häufigeren Turnus. Einzelheiten stehen auf den Seiten Praxisreinigung, Kanzlei und Agentur und Sanitärräume und Teeküche.
Gehweg vor dem Büro: Räum- und Streupflicht
Auch für gewerblich genutzte Gebäude gilt: Die Pflicht zum Räumen und Streuen der Gehwege liegt nach der Satzung bei den Anliegern. Die Zeiten und Hinweise zu Streumitteln stehen unten mit Quelle der Stadt. Wenn Sie die Pflicht nicht selbst erfüllen können, sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung oder dem Vermieter, wer sie übernimmt.